Sie befürchten eine gerichtliche Auseinandersetzung, sind in einen Verkehrsunfall geraten, haben familiäre Rechtsstreitigkeiten oder Ärger mit den Behörden und benötigen einen Rechtsbeistand. Die Anwaltskanzlei Claudia Ruppelt unterstützt Sie bei außergerichtlichen Lösungen und begleitet Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Rufen Sie unverbindlich an oder schreiben Sie eine E‑Mail.
Tätigkeitsbereiche
Familienrecht
Die Kanzlei steht Ihnen in Scheidungs- und Folgesachen, Sorgerechts- und Umgangsverfahren, bei Unterhaltsforderungen, Abstammungsklärungen und Vaterschaftsanfechtungen sowie in Gewaltschutzverfahren.
Verkehrsrecht
Die Kanzlei vertritt Sie in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren. Sie tritt bei der Schadensregulierung gegenüber den Versicherungen auf und berät Sie in allen Detailfragen.
Arbeitsrecht
Die Kanzlei unterstützt Sie bei Kündigungsschutzklagen, Durchsetzung von Lohnansprüchen, Urlaubsabgeltung und Jahressondervergütung, Anspruch auf Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung sowie Klagen des Arbeitgebers.
Vertrags- und Schadensrecht
Die Kanzlei ist in diesem Fachbereich überwiegend in den Bereichen Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht tätig.
Sozialrecht
Die Kanzlei unterstützt Sie u.a. in den Bereichen Arbeitslosengeld I/II (Hartz IV), Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Erwerbsunfähigkeit, Rentenrecht.
Strafrecht
Bei Körperverletzung, Vermögensdelikten wie Diebstahl oder Unterschlagung, bei Verkehrsdelikten und anderen Straftatbeständen können sie eine kompetente Unterstützung erwarten.
Opfervertretung
Opfer von Straftaten haben es oftmals schwer. Sie haben kein eigenes Einsichtsrecht in die Ermittlungsakten und nach einer Zeugenaussage vor Gericht wissen sie oftmals nicht einmal, wie das Verfahren ausgegangen ist.
Die Kanzlei übernimmt eine erste Beratung und gegebenfalls auch eine spätere Vertretung vor Gericht. Dabei nutzt sie u.a. die Möglichkeiten des Nebenklageverfahrens oder die Unterstützung als Zeugenbeistand. Darüber hinaus tritt sie für die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ein.
Wichtige Bedeutung hat in den letzten Jahren das Gewaltschutzgesetz, insbesondere bei Stalking erlangt. Innerhalb weniger Tage kann eine einstweilige Anordnung mit einem Annäherungsverbot oder Wohnungszuweisung vor Gericht erzielt werden.
Vergütung
► Normalfall
Die Leistungen werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Auf Wunsch kann im Vorfeld eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten erstellt werden.
► Rechtsschutzversicherung
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemüht sich die Anwaltskanzlei für Sie um eine Deckungszusage und rechnet dann mit Ihrer Versicherung direkt ab. Sie müssen sich um nichts kümmern. Bringen sie einfach zum Besprechungstermin die Daten Ihrer Versicherung mit.
► Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sollten Sie sich in einer schwierigen Einkommenssituation befinden, fragen Sie nach staatlichen Hilfen für das außergerichtliche Verfahren (Beratungshilfe) oder für das gerichtliche Verfahren (Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe).